Man ahnt nichts böses und dann lese ich über ein neues Urteil des AG Köln (Urt. vom 28. April 2014, AZ: 142C354/13).
Hier wird, nach oberflächlichem lesen der "Kaufen" Button in Frage gestellt, denn das Gericht ist in diesem Fall der Meinung, das die Beschriftung "kaufen" nicht alleine gültig ist.